Abnahmekontrollen
Neu erstellte elektrische Installationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren müssen aus Sicherheitsgründen nicht nur vom Ersteller, sondern zusätzlich auch von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft werden. Sie erhalten von uns einen Sicherheitsnachweis bei der Übernahme der elektischen Installation gemäss dem Art. 35 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) des Bundesrates.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter 062'388'03'30 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@e-controlag.ch.